Tierseuchenkasse Aufgaben und Funktion

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Tierseuchenkasse: Aufgabe und Funktion der TSK für Pferdehalter:innen und Stallbesitzer:innen

Weil das Thema Tierseuchenkasse und Pferd vor allem für Selbstversorger eine wichtige Rolle spielt, habe ich mich mit einer Reihe von Fragen an die für mich und mein Pferd zuständige TSK in Niedersachsen gewandt um zu erfahren, was die Tierseuchenkasse eigentlich ist und welche Aufgabe sie besitzt. 

Jedes Pferd muss in Deutschland bei der Tierseuchenkasse gemeldet sein. Wenn du dein Pferd in einem Pensionsstall stehen hast, wirst du, genau wie ich, mit diesem Thema sicherlich noch nicht viel zu tun gehabt haben, denn dann wird dein:e Stallbesitzer:in das Anmelden für dich vorgenommen haben. Hältst du deine Pferde jedoch in Eigenregie in einem Selbstversorgerstall, solltest du dich, wenn du es nicht eh schon getan hast, mit diesem Thema beschäftigen. Du bist nämlich verpflichtet, dein Pferd dort zu melden.

Was ist die Tierseuchenkasse und welche Aufgabe hat sie?

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK) ist eine Anstalt des Öffentlichen Rechts zur Bekämpfung von Tierseuchen. Die Einrichtung einer solchen Institution zum Ausgleich von Tierverlusten durch Tierseuchen oder seuchenartige Erkrankungen sowie Kosten und Schäden durch deren Bekämpfung ist den Ländern gesetzlich durch das Tiergesundheitsgesetz vorgeschrieben. Im Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz sind die Aufgaben der TSK genau festgelegt. Die Beitragspflichtigen zahlen in die TSK ein und erhalten dafür Leistungen. Bei den Leistungen der Tierseuchenkasse kann grundsätzlich zwischen Entschädigungen und Beihilfen unterschieden werden. Entschädigungen werden gezahlt für:

  • Tiere, die auf amtliche Anordnung getötet wurden
  • Tiere, die an einer anzeigepflichtigen Seuche verendet sind
  • Tiere, die aufgrund angeordneter Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung (z.B. Impfungen/Untersuchungen) verendet sind
  • Kosten der Tötung oder Schlachtung
  • Transportkosten
  • Beseitigungskosten

Die Zahlung von Entschädigungen ist essentiell für die effektive Mitwirkung der Tierhalter bei der staatlichen Tierseuchenbekämpfung und soll deren wirtschaftliche Verluste mindern.

Die finanziellen Mittel hierfür werden zur Hälfte von der TSK aus den Beiträgen der Tierhalter aufgebracht, die andere Hälfte wird vom Land Niedersachsen getragen. Bei hochkontagiösen Tierseuchen (z.B. Schweinepest, Geflügelpest, Maul- und Klauenseuche) beteiligt sich auch die EU. Beihilfen sind freiwillige Leistungen der TSK für Maßnahmen zur Prävention vor Tierseuchen und zur Sanierung der Bestände von bestimmten Seuchen.

Hierunter fallen z.B. Kosten von Bekämpfungsmaßnahmen wie Impfungen, Probenentnahmen, Laboruntersuchungen und für Kosten für Reinigung und Desinfektion nach Stallräumungen.

Außerdem werden gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten die Kosten der Tierkörperbeseitigung getragen. Der Tierhalter selber hat hier nur den EU-rechtlichen vorgeschriebenen Anteil der Beseitigungskosten zu tragen und erhält für uns deswegen auch einen Bescheid über „Falltiergebühren“.

Die Zahlung von Entschädigungen und Beihilfen ist an die Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Bestimmungen durch den Tierhalter geknüpft.

Muss ich mein Pferd selbst bei der Tierseuchenkasse anmelden oder macht das mein Stallbesitzer?

Wer meldepflichtig ist, ergibt sich aus der für das jeweilige Jahr gültigen Beitragssatzung der TSK. Die Meldung ist von der Tierbesitzerin und vom Tierbesitzer entweder auf dem von der Tierseuchenkasse ausgegebenen amtlichen Erhebungsbogen (Meldekarte) oder per Internet unter www.ndstsk.de vorzunehmen. Die Meldung bei Tieren eines Bestandes mit verschiedenen Besitzerinnen bzw. Besitzern (z.B. Reitställen) hat derjenige vorzunehmen, der die Tierhaltung nach § 26 der Viehverkehrsverordnung der zuständigen Behörde (Veterinäramt) angezeigt hat und dort als Halter registriert ist.

Was kostet es, wenn ich mein Pferd bei der TSK anmelde?

Der Beitrag für Pferde und Ponys beträgt im Jahr 2018 1,20€/Tier, der Mindestbeitrag für jede Beitragspflichtige bzw. jeden Beitragspflichtigen beträgt 10€.

Vielen Dank an die TSK Niedersachsen für das Beantworten meiner Fragen.

Du siehst also wie wichtig es ist, dass alle Pferde bei der TSK gemeldet sind. Sobald dein Pferd nämlich irgendwann einmal stirbt (ich weiß, da mag niemand dran denken, doch zum Leben gehört nun mal auch der Tod), zahlt die Tierseuchenkasse, wie oben schon ausgeführt, den Großteil der Kosten der Tierkörperbeseitigung.

Und nur mithilfe solcher Institutionen können auch für dein Pferd gefährliche Krankheiten und Seuchen effektiv bekämpft und eingedämmt werden. Vielleicht sagst du dir jetzt, dass doch Pferdeseuchen gar nicht mehr existieren.

Doch das stimmt leider nicht. Viele Seuchen gibt es bei uns in Deutschland nicht mehr. Doch durch den Import von Pferden werden immer wieder bei uns ausgerottete Krankheiten eingeschleppt. 2017 wurde beispielsweise die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (EIA) in Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein festgestellt. Und auch Rotz taucht immer mal wieder auf. Folgende Tierseuchen sind für uns Pferdebesitzer von besonderem Interesse:

  • Afrikanische Pferdepest
  • Ansteckende Blutarmut der Einhufer
  • Beschälseuche
  • Pferdeenzephalomyelitis
  • Rotz
  • Tollwut

Wichtig ist, dass anzeigepflichtige Erkrankungen sofort beim zuständigen Amtstierarzt bzw. Veterinäramt gemeldet werden.

Und dabei geht es nicht nur um wirklich nachgewiesene Erkrankungsfälle, sondern auch schon um den kleinsten begründeten Verdacht.

Außerdem ist es wichtig, dass entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, die verhindern, dass sich noch weitere Pferde anstecken können. Dazu gehört auf jeden Fall die Isolation des verdächtigen Pferdes und am besten auch das Desinfizieren von Bereichen, in denen das Pferd gewesen ist und die nach wie vor von anderen Pferden aufgesucht werden.

Das interaktive 

eBook

Denkst du darüber nach, deinen Traum vom eigenen Stall in die Wirklichkeit umzusetzen? Großartig! Hierbei möchte ich dich gern mit ein paar hilfreichen Tipps und Ideen unterstützen und dich so ein Stück auf deinem Weg zum Selbstversorger begleiten.

2018 ist dieses eBook zum ersten Mal erscheinen. Ende 2021 habe ich es überarbeitet. Es ist wesentlich kompakter und interaktiver geworden  – auf 135 Seiten findest du jede Menge Erfahrungen, Tipps und Inspirationen sowie Arbeitsmaterial, das dir bei deiner Stallplanung helfen soll.

Cover Pferdehaltung als Selbstversorger

Diese Vorgehensweise sollte meiner Meinung nach aber Standard bei sämtlichen ansteckenden Krankheiten sein. Auch die offene Kommunikation gehört für mich dazu.

Wenn im Nachbarstall eine ansteckende Krankheit aufgetreten ist, möchte ich das selbstverständlich auch erfahren, um kein unnötiges Risiko einzugehen. Dabei denke ich nicht nur an Tierseuchen, sondern auch an Erkrankungen wie Druse, Herpes und Influenza. Allerdings gehören Druse, Herpes und Influenza nicht zu den meldepflichtigen Erkrankungen, weil diese weder für die Gesundheit des Menschen gefährlich sind, noch eine volkswirtschaftliche Bedeutung haben.

Hier finde ich es einfach fair anderen Pferden und Pferdebesitzern gegenüber, offen zu kommunizieren und sich entsprechend zu verhalten. Ist an deinem Hof ein Pferd infiziert, finde ich es nur fair, wenn du mit deinem Pferd nicht auf ein Turnier fährst oder an einem Kurs teilnimmst, um mögliche Krankheitserreger nicht auf andere Pferde zu übertragen.

Eine Übersicht über alle meldepflichtigen Seuchen erhältst du beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Wird ein Seuchenfall festgestellt, kommt es zu einer amtlichen Tötungsanordnung. Diese kann sogar schon im Verdachtsfall ausgesprochen werden. Tritt eine solche Anordnung in Kraft, hast du Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung nach dem Tiergesundheitsgesetz, wenn du die einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt hast (u.a. Meldung und Beitragszahlung an die TSK). Das Geld wird dir dein Pferd zwar nicht zurückbringen und deine Trauer verringern, es kann dir aber eine Hilfe sein, wenn du dir irgendwann ein neues Pferd kaufen möchtest.

Übrigens: Die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse kannst du ganz einfach online vornehmen.

Hast du schon einmal Erfahrungen mit meldepflichtigen Erkrankungen bei Pferden gemacht, weil dein Pferd oder ein Pferd aus deinem Stall betroffen waren? Oder hast du schon einmal die Dienste der Tierseuchenkasse in Anspruch nehmen müssen?

Lesetipp: In meinem eBook Pferdehaltung als Selbstversorger findest du weitere Tipps und Ideen für die Pferdehaltung.

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